AGB's für Ferienwohnung in Ziemitz

Home Für das Zustandekommen des Mietvertrages und seiner Durchführung werden von Ihnen als Kunden und allen mitreisenden Personen folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen als allein verbindlich geltend anerkannt.

1. Buchung / Mietvertrag
Mit der Zusendung der Reservierungsbestätigung bieten wir als Vermieter Ihnen den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Reisevertrag gilt mit Übersendung der Anzahlung als geschlossen. Mit Vertragsabschluß werden durch den Anmelder stellvertretend für alle mitreisenden Personen die AGB anerkannt.

2. Bezahlung
Die Anzahlung von 20% mindestens aber 50,00 Euro des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 10 Werktagen auf unserem Konto eingegangen zu zahlen. Sie erhalten dann umgehend eine Anzahlungsbestätigung. Die Restzahlung ist bar bei der Anreise fällig. Sollte die Anreise (kurzfristige Buchungen) in der Anzahlungsfrist liegen, wird der Gesamtbetrag bei Anreise fällig. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen den Anzahlungstermin versäumen, bitten wir um unbedingte telefonische/schriftliche Benachrichtigung, da unser Angebot an Sie sonst automatisch nach 10 Werktagen gelöscht wird und Ihr Anspruch auf eine Reservierung entfällt.

3. Reiserücktritt / Umbuchung
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen sind wir berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die Höhe beträgt mindestens 50 Euro, jedoch:
  • bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises,
  • ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % des Mietpreises,
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises und
  • bei Nichtanreise 80 % des Mietpreises.

  • Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
    Sollte eine Wiedervermietung stattgefunden haben, können Sie diese Entschädigung anteilmäßig der Vermietdauer bis auf den Mindestbetrag von 50 Euro zurückfordern

    4. Rücktritt durch den Vermieter
    Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, geänderte Dispositionen der Eigentümer o.ä. zwingender Gründe nicht durchgeführt werden kann oder erheblich beeinträchtigt ist. In diesem Falle ist der Vermieter berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Ausweichangebot zur Verfügung zu stellen. Sollte die Bereitstellung eines gleichwertigen Ausweichangebotes nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des angezahlten Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter durch die Benutzung der Wohnung trotz Abmahnung Mitbewohner nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch des Mietpreises.

    5. Haftung
    Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Ferienwohnung, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Haftung für Schäden (außer Körperschäden) ist auf das dreifache des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig oder durch Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde. Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare Ereignisse, welche durch uns nicht direkt beeinflussbar sind, wie z.B. Naturgewalten, Insektenplagen, Schließung von gastronomischen- oder Verkaufseinrichtungen, Änderung von Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsausfälle bei Elektrizität oder Wasser, Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, Bauarbeiten auf Grundstücken außerhalb unserer Zuständigkeit u.ä.. Als Reisegast sind Sie in den Mietobjekten für den pfleglichen Umgang des Ihnen anvertrauten Inventars verantwortlich und haften dem Vermieter für schuldhaft verursachte Schäden. Alle Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.

    6. Mitwirkungspflicht / Gewährleistung
    Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. In diesem Fall informieren Sie mündlich bzw. schriftlich den Vermieter. Ist eine weitere Bewohnung des Mietobjektes unzumutbar, so sind wir berechtigt, durch Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Erst wenn kein gleichwertiges Ersatzangebot zur Verfügung gestellt werden kann besteht Anspruch auf Rückerstattung bzw. teilweiser Rückerstattung des Reisepreises.

    7. Ansprüche
    Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vereinbartem Mietende beim Vermieter schriftlich angezeigt werden. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den Reisenden der Nachweis zu erbringen, dass Reiseleistungen nicht oder unvollständig erbracht wurden, Mängel sofort angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Treten Sie ohne Mitwirkung ihre Reise nicht an oder brechen Sie ohne Mitwirkung Ihre Reise ab, so verlieren Sie den Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung des Reisepreises.

    8. Besondere Mietbedingungen
    Die Belegung der Objekte ist nur im Rahmen der vereinbarten Personenzahl möglich. Der Vermieter kann nicht angemeldeten Personen die Aufnahme verweigern. Der Empfang von Besuchern (Schlafgäste) bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das Mitbringen von kleinen Haustieren ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich. Für Größen- u. Entfernungsangaben, die häufig geschätzt wurden oder auf Angaben Dritter beruhen, übernehmen wir keine Gewähr. Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag um 15.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.

    17440 Ziemitz den, 03.05.2010

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilja und Cordula Krause

     

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